Beurlaubung


Wenn Ihr Kind aus wichtigem Grund vom Unterricht beurlaubt werden soll, ist dies grundsätzlich möglich. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Hinweise.

Antrag stellen

Eine Beurlaubung muss vorab schriftlich bei der Schule beantragt werden.

  • Ein formloser Antrag ist ausreichend.
  • Bitte geben Sie den Grund der Beurlaubung an.
  • Reichen Sie den Antrag möglichst frühzeitig ein.

Nachweise

Je nach Anlass sind entsprechende Nachweise erforderlich. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Einladungsschreiben
  • ärztliche Bescheinigungen
  • Todesanzeigen
  • weitere geeignete Unterlagen

Genehmigung

Über die Genehmigung einer Beurlaubung entscheidet die Schule im Einzelfall.

Bitte beachten Sie, dass Beurlaubungen nur aus wichtigen Gründen möglich sind und kein Ersatz für Ferienzeiten darstellen.

Hinweis: Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.